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1. Ein Journalist muss stets nach den in diesem Kodex festgelegten Grundsätzen der Berufsethik handeln, deren Annahme, Billigung und Einhaltung eine Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Journalistenverband ist.

2. Der Journalist respektiert die Gesetze seines Landes, erkennt aber bei der Erfüllung seiner Berufspflichten nur die Zuständigkeit seiner Kollegen an und weist alle Versuche des Drucks und der Einmischung seitens der Regierung oder anderer Personen zurück.

3. Der Journalist darf nur Informationen verbreiten und kommentieren, von deren Richtigkeit er überzeugt ist und deren Quelle er genau kennt. Der Journalist bemüht sich nach Kräften, niemandem durch Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit, durch absichtliches Verschweigen von Informationen, die für die Öffentlichkeit von Bedeutung sind, oder durch die wissentliche Weitergabe falscher Informationen Schaden zuzufügen.

 

Der Journalist ist verpflichtet, in seinen Berichten klar zwischen d ... Weiter lesen »

Aufrufe: 396 | Hinzugefügt von: adamow69 | Datum: 18.06.2023 | Kommentare (0)